Falls mal wieder etwas dazwischen kommt: Die Reiserücktrittsversicherung
So aufwendig die Reise auch geplant war, so spontan kann immer etwas Unvorhergesehenes die Fahrt verhindern. Nicht selten erst im letzten Augenblick, wenn die Koffer bereits gepackt sind und das Auto vollbetankt zum Losfahren einlädt.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?
Es gibt umfangreiche Schutzmaßnahmen, um sich vor Krankheiten, Unfällen, Diebstählen und anderen Situationen während des Urlaubes abzusichern. Doch solange die Reise noch nicht angetreten ist, sind etwaige Schäden nicht abgedeckt. Eine Reiserücktrittsversicherung tritt deshalb schon vor dem Antritt der Fahrt in Kraft, wenn der Urlaub aus den unterschiedlichsten Gründen in Gefahr gerät. Persönliche oder familiäre Notlagen, Flugangst, der dringende Einsatz im Büro – es gibt verschiedene Szenarien, bei denen die Abreise durchkreuzt wird. Gepackte Koffer lassen sich hierbei schnell entleeren, das betankte Auto kommt anderweitig zum Einsatz. Aber die gezahlten Gebühren belasten den Verbraucher meist sehr stark.
Vorausschauend die Kosten senken
Je nach Reiseziel, Unterkunft und Länge des Urlaubs können erhebliche Summen anfallen, die nicht mal eben aus der Portokasse bezahlt werden. Hinzu kommt eine Vielzahl unterschiedlicher Gebühren, die bei der Buchung des Fluges oder des Hotels anfallen. Wird die Fahrt nicht angetreten, kann es im Zweifelsfall zu einem echten Problem werden, die gezahlten Gelder zurückzufordern. Hier soll die Reiserücktrittsversicherung Abhilfe leisten. Bis auf einen begrenzten Selbstbehalt wird die angezahlte Summe zurückerstattet. Das mag zwar nicht den Urlaub an sich retten, ist finanziell aber eine gute Absicherung vor allen Eventualitäten.
Die Versicherung ohne Selbstbehalt
Allerdings gilt der Faustwert, dass mit der Versicherung noch etwa 20 Prozent der Reisekosten selbst getragen werden müssen. Auch das kann schwer ins Gewicht fallen. Besser wäre daher die Versicherung ohne Selbstbehalt. Sie ist jedoch etwas teurer und mitunter an bestimmte Auflagen geknüpft. Solange sich der Verbraucher aber in diesem Rahmen bewegt, wird ihm die gesamte bisher geleistete Zahlung erstattet. Gerade bei jenen Menschen, die häufiger reisen, ist diese Maßnahme bares Geld wert. So kann die Police ohne Selbstbehalt eine konkrete Reise umfassen oder auch einen bestimmten Zeitraum abdecken, in dem mehrere Flüge möglich wären – und eventuell noch vor der Fahrt abgesagt werden müssen.