Gemeinsam im Urlaub – Hund und Herrchen unterwegs
Was gibt es Schöneres, als mit seinem Hund gemeinsam in den Urlaub zu fahren? Das wird beiden Seiten eher gerecht, als das Tier für diese Zeit in eine Pension zu geben oder von Freunden füttern zu lassen. Doch auch dabei können Versicherungsfälle entstehen.
Die Haftpflicht für den Vierbeiner
Oft ist es die leicht wilde Art des Tieres, die uns gefällt. Der Hund hat seinen eigenen Kopf, stellt mitunter mal einem Vogel oder einer Katze nach und wühlt in Nachbars Garten tiefe Löcher. Wer den daraus resultierenden Ärger vermeiden möchte, schließt eine Hundehaftpflichtversicherung ab, die solche Schäden reguliert. Besonders nützlich kann das im Urlaub sein, wo durchaus andere Regeln gelten und Herrchen für eine schnelle Lösung des Problems sorgen sollte. Denkbar sind hierbei die Fälle des Sach- und Personenschadens sowie jene, in denen andere Tiere gebissen oder getötet sogar werden.
Nicht immer unter Kontrolle zu halten
Es ist keine Seltenheit, dass sich ein agiler Hund von seiner Leine losreißt oder die offene Wohnungstür für einen kleinen Ausflug nutzt. Nicht immer achtet er dabei auf den Straßenverkehr und richtet somit Schäden an, wenn er vor ein Auto läuft, unterwegs einen Menschen beißt oder im Park schlichtweg negativ auf einen Jogger reagiert. Wäre hier keine Haftpflichtversicherung vorhanden, müsste der Tierbesitzer die entstandene Summe begleichen. Gerade bei einem defekten Auto oder – weitaus schlimmer – einem gefährdeten Menschenleben kann das jedoch fatale Folgen zeitigen, deren wirtschaftliche Tragweite nicht absehbar ist.
Eine handfeste Auseinandersetzung
Ähnliche Situationen entstehen, wenn sich der Hund mit einem anderen Tier nicht versteht und daraus eine Beißerei resultiert. Greifen die Besitzer nicht schnell oder beherzt genug ein, kann es zu gravierenden Wunden kommen, die nicht selten zum Tode eines der Kontrahenten führen. Auch bei solchen Schäden soll die Hundehaftpflichtversicherung zumindest die gröbsten Forderungen abmildern, wobei stets auf den Einzelfall und das jeweilige Verschulden abzustellen wäre. Es ist somit nie genau vorherzusagen, welche Anteile eines solchen Kampfes der Hundebesitzer zu tragen hätte und welche von der Versicherung übernommen werden. In jedem Falle ist damit aber ein sorgenfreier Urlaub mit dem Vierbeiner garantiert.