Verreise mit dem Nachwuchs – Versicherung nicht vergessen
Kinder bereichern das Leben. Oft sind gerade sie es, die einer tristen Situation mit einem Lächeln den perfekten Glanz verleihen und Haus wie Garten zum Leben erwecken. Das gilt natürlich auch für den Urlaub. Doch gerade für den Schadensfall sollte hier die eine oder andere Vorsorge getroffen werden.
Mit dem Anhang unterwegs
Der Urlaub mit Kind und Kegel ist meistens sehr entspannend. Jedenfalls dann, wenn Junior nicht gerade seine Kräfte erprobt oder irgendwo versehentlich etwas kaputt macht. Aber diese Fälle kommen häufiger vor, als es manchen Eltern lieb ist. Geht dabei nur ein Glas im Restaurant zu Bruch, mögen sich daraus keine negativen Folgen entwickeln. Rennt das Kind in seinem Spieltrieb aber auf die Straße und verursacht einen Unfall mit Blechschaden, sind die Umstände schon weitaus schlimmer. Hier sollte eine Privathaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen und die finanziellen Belastungen abmildern.
Wer haftet?
Grundsätzlich hat jede Person zunächst selbst für die hervorgerufenen Beeinträchtigungen einzustehen. Bei einem Kind ist die Lage jedoch etwas anders: Zwischen dem siebten und 18. Lebensjahr untersteht der Nachwuchs der ständigen Obhut seiner Eltern. Sie haben also die Sorge zu tragen, dass keine Schäden entstehen und niemand verletzt wird. Zweifelhaft ist allerdings, inwieweit die Aufsichtspflicht tatsächlich reicht und ob im Einzelfall den Eltern die Haftung zu übertragen ist. Widrigenfalls wird es für den Geschädigten schwer, die geltend gemachte Summe zu erhalten. Auch dabei sollte die Privathaftpflichtversicherung vor dem gröbsten Ärger schützen und den Urlaub nicht durch ein Malheur des Kindes vermiesen.