Einbruchversicherung

Niemand zuhause? Doch, ein unerwünschter Gast!

Reisezeit, sorglose Zeit? Mitnichten, denn während die Familien in den wohlverdienten Jahresurlaub fahren, haben Einbrecher und Diebe Hochkonjunktur. Damit es bei der Rückkehr keine bösen Überraschungen gibt, empfiehlt sich eine Versicherung, die auch die Folgen eines Einbruches abdeckt.

Im Hausrat inbegriffen?

Grundsätzlich gilt die Devise, dass solche Schäden zwar in der Hausratspolice enthalten sind, aber nicht bedingungslos reguliert werden. Erforderlich ist dafür, dass die Täter den unbefugten Zugang zum Haus ergreifen oder dass sie beim Diebstahl Gewalt anwenden. Lässt der Familienvater also einen Freund zum Feierabendbier in die Wohnung und entwendet dieser die silbernen Löffel, so wäre der Schutz über die Hausratversicherung nicht ausreichend. Liegt die Familie aber am Strand und zertrümmern die Täter währenddessen die Fensterscheiben, um in das Gebäude zu gelangen, so greift der Schutz sehr wohl.

Die Saison für Einbrecher

Der Mythos hält sich wacker, wonach Einbrecher bevorzugt nachts auftreten und sich im Wohnzimmer gütlich tun, während in den oberen Räumen friedlich geschlummert wird. Doch das ist ein Irrglaube. In der Hauptreisezeit, die sich über den gesamten Sommer und den frühen Herbst erstreckt, erreichen die Fallzahlen erschreckende Höhen. Oft wird nicht mehr das Einbrechen der Dunkelheit abgewartet, ehe die Täter zuschlagen und in aller Seelenruhe das Haus durchsuchen. Hilfreich sind dabei natürlich die Fenster, die nicht gänzlich geschlossen wurden und mit ihrem geöffneten Spalt einladend wirken. Doch selbst die größten Schutzmechanismen sind nutzlos, wenn es jemand darauf abgesehen hat, tatsächlich das Gebäude zu betreten.

Vor dem Urlaub aktiv werden

Besonders wichtig ist es somit, noch vor der Abfahrt weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Ernstfall zu vermeiden. Doch alle Warnsignale und das regelmäßige Kontrollieren durch die Nachbarn können oft nicht verhindern, dass ein Einbruch stattfindet. Wichtig wäre somit, vorab die Hausratversicherung abzuschließen, sofern das nicht bereits geschehen ist. Je nach Wertgegenständen in den eigenen vier Wänden kann sich zudem eine weitere Police lohnen, die vor den finanziellen Einbußen schützt. Damit diese beglichen werden, ist aber das Vorlegen von Rechnungen oder widrigenfalls der Nachweis erforderlich, dass dieses Inventar tatsächlich vorhanden war und gestohlen wurde.