Blitzschlagversicherung

So schön, so gefährlich – Der Schutz beim Blitzschlag

Naturschauspiele erfreuen sich großer Beliebtheit bei uns Menschen. Doch Stürme, Unwetter sowie Blitz und Regen können auch unerfreuliche Begleiterscheinungen mit sich führen. Wird das Haus von einem Blitzschlag erwischt, kann es zu einem Totalschaden kommen, der nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch alle darin befindlichen Gegenstände vernichtet.

 

Helles Licht, große Wirkung

Versicherungen sollen den Menschen vor den negativen Folgen von Unfällen und unerwünschten Situationen bewahren. Dafür werden Sicherungsmaßnahmen getroffen, Policen abgeschlossen und letztlich das Gewissen beruhigt. Doch im Zweifelsfall lässt sich die Natur nicht kontrollieren. Der Blitzschlag mag nur den Bruchteil einer Sekunde dauern, aber er kann von Menschenhand im Regelfall nicht verhindert werden. Mit einem Spannungsableiter lässt er sich zwar vom eigenen Haus fernhalten, doch bedingt das auch das Risiko, dass stattdessen das Nachbarsgebäude unter die Kraft einiger tausend Volt gesetzt wird.

Auflagen beachten

Wer sich gegen den Blitzschlag versichern lassen möchte, hat dazu zwei Optionen. Einerseits kann er das Haus an sich in die Police aufnehmen. Das erfordert aber meist die Installation eines Blitzableiters. Je nach Versicherung wird auch gefordert, dessen Funktionstüchtigkeit regelmäßig per Gutachten nachzuweisen, was freilich zu Folgekosten führt. Andererseits lässt sich auch das Inventar innerhalb des Hauses schützen. Hierbei ist der Schaden bereits durch die Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings darf bei alledem nicht vergessen werden, dass die Police nur die finanziellen Nachteile begleicht. Gehen Festplatte und Fotoalbum mit ihrem Inhalt verloren, lassen sich die emotionalen Folgen nicht bereinigen. Vorsicht ist also, trotz der Versicherung, das oberste Gebot.

Elektrische Geräte einbeziehen

Trifft der Blitzschlag mit seinen vielen tausend Volt auf ein ungeschütztes Haus, so werden binnen eines Wimpernschlages auch alle elektrischen Gegenstände mit einer zu hohen Spannung beschossen. Einige von ihnen geben lediglich den Geist auf, andere entzünden sich und setzen das Haus in Flammen. Im Regelfall sind solche Spannungsschäden in der Versicherung inbegriffen. Speziell über den Hausrat wäre ein solcher Schaden zu begleichen. Wer dagegen lediglich das Gebäude versichert hat, müsste die Einbußen selbst tragen. Wichtig ist somit, das gesamte Inventar zu sichern und eine entsprechende Police zum Schutz abzuschließen.