Ein Rückflug der besonderen Art
Krankheiten und Unfälle sind an sich bereits schlimm genug. Besonders unpassend sind sie jedoch während der Urlaubszeit. Wer jedoch nicht endlos lange Wochen in ausländischen Krankenhäusern verbringen möchte, sollte für den notwendigen Krankenrücktransport sorgen.
Medizinisch notwendig
Häufig werben viele Versicherer damit, den Patienten im Krankheitsfall sofort nach Deutschland zu bringen und ihn dort behandeln zu lassen. Doch die Realität sieht etwas anders aus. Und das nicht ohne Grund, denn wenn jeder kranke Urlauber im Ausland auf den Krankenrücktransport besteht, käme das Gesundheitswesen wohl gänzlich zum Erliegen. Entscheidend ist somit, dass der Transport medizinisch notwendig sein muss. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die erforderlichen Maßnahmen am Urlaubsort nicht getroffen werden können, der hygienische Standard nicht allzu hoch ist oder wenn eine sprachliche Barriere zwischen dem Arzt und seinem Patienten steht. Hier wäre der Flug nach Deutschland durchführbar.

Die Frage der Sinnhaftigkeit
Im Weiteren darf der Krankenrücktransport nicht gesundheitsschädlich sein. Darunter fallen mehrstündige Flüge oder Fahrten bei frisch operierten Patienten sowie generell zeitaufwendige Touren, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind. Als Faustwert gilt: Je bedenklicher die Reise ist, umso mehr medizinisches Personal muss anwesend sein – und bezahlt werden. Grundsätzlich sollte der Transport also nur dort eingesetzt werden, wo er aus ärztlicher Sicht nötig und vertretbar ist. Erst in solchen Fällen wird auch die Versicherung die Kosten tragen. Rückfahrten aus reiner Bequemlichkeit erstattet sie dagegen nicht.
Den Selbstanteil beachten
In der Regel wird selbst bei größter medizinischer Notwendigkeit der Krankenrücktransport nicht vollständig von der Versicherung übernommen. Abzuziehen davon ist immer der Preis des normalen Rückfluges, den der Urlauber ohnehin angetreten hätte. Welche Kosten sich am Ende jedoch ergeben und welche Anteile davon auf den Betroffenen fallen, ist abhängig vom Einzelfall. Vorab sollte in der Police für die grundsätzliche Möglichkeit des Transportes gesorgt werden. Wie viele Mediziner dabei anwesend sind, mit welchen Verkehrsmitteln der Flug oder die Fahrt angetreten wird und welche Mitbestimmungsrechte der Patient bei alledem hat, ist allerdings unterschiedlich. Wer sich in dem Dschungel aus den diversen Möglichkeiten nicht zurechtfindet, sollte sich vor der Reise eingehend beraten lassen.