Die Au-pair-Krankenversicherung: Damit das Auslandsjahr keine Probleme bereitet
Für immer mehr junge Leute ist es wichtig, vor dem Studium oder der beruflichen Ausbildung einen längeren und eigenverantwortlichen Aufenthalt im Ausland anzutreten. Dieser erweitert den Horizont und wird idealerweise bei einer Gastfamilie abgeleistet. Hier kann der sogenannte Au-pair bei den täglichen Arbeiten helfen.
Schutz vor Unannehmlichkeiten
Junge Menschen sind in der Regel weder vermögend noch durch ein dickes Versicherungspaket abgesichert. Umso wichtiger wird es hier, an einen Schutz im Krankheitsfalle zu denken. Einerseits dann, wenn das eigene Kind den Weg in fremde Gefilde antritt. Andererseits aber auch, wenn sich ein Gast aus dem Ausland für den Weg nach Deutschland entscheidet. In beiden Fällen sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, durch die der Au-pair Kosten rückerstattet bekommt. Anderenfalls können die hohen Arztrechnungen zu einem Fiasko werden. Grundsätzlich bieten die Versicherer zwei Optionen an: den Standardschutz und das Komplettpaket.
Nur das Nötigste
Wie der Name bereits andeuten lässt, ist die Standardvariante nur für die akuten Notfälle geeignet. Treten spontane Erkrankungen auf oder muss der Au-pair nach einem Unfall ins Krankenhaus, so werden heilende und schmerzstillende Maßnahmen eingeleitet. Eine Therapie kann hierbei jedoch nicht beansprucht werden. Allerdings wird das unter den Anbietern verschiedentlich gehandhabt. Der Transport in die Klinik sowie ein Flug nach Hause sind dagegen stets inbegriffen. Ebenso wie die Entbindung bei der Schwangerschaft und alle medizinisch notwendigen Operationen. Rein kosmetische Eingriffe können allerdings nicht übernommen werden, wobei die Grenzen zur ärztlichen Notwendigkeit mitunter fließend sind.
Die bessere Wahl
Wer es sich finanziell leisten kann, sollte allerdings auf das Komplettpaket zugreifen. Hier steht dem erkrankten Au-pair auch eine Rehabilitation zu. Außerdem muss ein Verdienstausfall nicht befürchtet werden, da die Versicherung für diese Einbußen aufkommt. Egal, welche der beiden Varianten schlussendlich gewählt wird, ohne Krankenversicherung sollte ein junger Mensch nicht ins Ausland reisen. Im europäischen Bereich mögen die Krankenkassen noch die eine oder andere Leistung übernehmen. Spätestens auf den anderen Kontinenten gehört die Schutzmaßnahme jedoch zur guten Vorbereitung dazu. In einigen Ländern kann sie sogar gefordert und bei der Einreise nachgewiesen werden.