Auch im Urlaub kann der Arztbesuch nötig sein
Ein Ausrutscher in den Bergen, ein Tritt auf eine Feuerqualle am Strand oder die Magenverstimmung im Hotel – Gründe für einen Arztbesuch gibt es auch auf einer Auslandsreise genug. Allerdings reicht der Versicherungsschutz der Krankenkasse meist nur bis an die deutschen Grenzen. Wer die Rechnungen aber nicht selbst begleichen will, sollte entsprechend vorsorgen.
Rundum geschützt
Unabhängig der anfallenden Kosten kann es bereits zu einem Problem werden, einen deutschsprachigen Mediziner zu finden oder, nach der Therapie, die Krankenakte an den Hausarzt zu leiten. Bei solchen Hindernissen hilft die Auslandskrankenversicherung. Sie lässt sich für einen beliebigen Urlaub abschließen, kann jedoch auch für ein ganzes Jahr und alle darin stattfindenden Reisen in Anspruch genommen werden. Worauf sich die Leistungen im Einzelfall beziehen, darf vorab der Police entnommen werden. Insbesondere Besuche beim Zahnarzt können mitunter nur den notwendigen Einsatz bei Notfällen abdecken. Grundsätzlich sollte jedoch eine Erstbehandlung mit allen Medikamenten übernommen werden.

Claus Rebler
Zu Gast bei den europäischen Nachbarn
Etwas anders ist die Lage, wenn die Auslandsreise innerhalb Europas unternommen wird. Alle gesetzlichen und viele der privaten Krankenkassen bieten hierfür die Europäische Krankenversicherungskarte an. Mit ihr müssen vor Ort anfallende Rechnungen nicht beglichen werden, um anschließend die Quittungen der Versicherung vorzulegen. Vielmehr wird direkt über diese Karte bezahlt – und zwar durch die Krankenkasse. Das ist ein erheblicher Vorteil im Vergleich zu der Reisekrankenversicherung. Denn die spontan anfallenden Kosten einer Zahnoperation oder eines geröntgten und bandagierten Beines lassen sich meist nicht aus der Portokasse begleichen. Die Versicherung garantiert einen sorgenfreien Urlaub, auch wenn nicht jedes Risiko vermieden werden kann.